Erbrecht
| Erbrecht | Willensvollstreckung Erbrecht
- Wer
erbt und wie wird der Nachlass unter den Erben geteilt?
- Mit
einer umsichtigen Planung und klaren Regelungen in der dazu notwendigen
letztwilligen Verfügung oder auch mittels lebzeitiger Zuwendungen und
Absicherung mit Versicherungslösungen ersparen Sie Ihren Hinterbliebenen
regelmässig Aufwand und vermeiden Konfliktpotential.
- Stolpersteine wie
gesetzliche Erbberechtigungen, Pflichtteile und Begünstigungsmöglichkeiten,
aber auch Erbvorbezüge und Versicherungsleistungen erfordern eine umfassende,
fachliche Beratung, die wir Ihnen bieten können.
Willensvollstreckung
- Bei
komplexen Vermögens- und/oder Familienverhältnissen kann der Erblasser in Form
einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) eine Person bestimmen,
welche für die Verwaltung der Erbschaft verantwortlich ist und die Teilung der
Erbschaft vorbereitet.
- Der
Willensvollstrecker kann die Erben von administrativen Arbeiten entbinden, er
soll aber auch versuchen, die Erben zu einigen und den Nachlass nach den
Vorgaben des Erblassers zu verwalten, Vermächtnisse auszurichten und die
Teilung vorzubereiten.
- Die verantwortungsvolle
Aufgabe des Willensvollstreckers erfordert neben einem breiten Wissen auch
Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Erben.